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In Anlehung an den letzten Post zum Thema USA, Zoll und Privatsphäre, Einbehaltung von fremden Eigentum,… kommt jetzt die passende Meldung:

TSA (das ist die Firma welche die Security-Checks macht und einem Notebook, MP3 Player & Co durchsucht und manchmal auch für die folgenden Monate nicht mehr zurückgibt) meldet das ein Notebook mit den persönlichen Daten von 33.000 Passagieren verloren gegangen ist. Und der war natürlich auch nicht verschlüsselt.

Aja. Und euch Anfängern soll ich meine Daten mitbringen damit ihr diese kopieren könnt und dann auch verliert?

Dann fahren wir eben doch nicht mehr nach USA wenn sich dort jeder unsere Daten kopieren darf und unser eigenes Eigentum teils monatelang vom Staat ohne Angabe von Gründen einbehalten wird.

Schade aber irgendwie, der $ wäre ja grad ganz günstig… oder doch mit leerem Notebook rüberfliegen und dann alle Daten vom eigenen Server runterladen & vor der Rückreise wieder das gleiche Spiel?

Nicht zu vergessen, die Festplatten vor der Einreise in die USA wieder entschlüsseln um keinen Verdacht zu wecken? Verzeihung, alle meine Festplatten sind verschlüsselt. Schließlich muss ich darauf achten das meine Daten im Fall eines Einbruchs oder Diebstahls nicht von anderen genutzt werden können. Sei es meine geistigen Schöpfungen, Bilder, meine selbst gerippten MP3 oder einfach meine Kennwörter, Kontonummern, Versicherungspollizen usw.

Welch Idiote anzunehmen, das ein Mensch der Böses plant, so dumm ist und euch auf diese Art ins Netz geht…

Ach ja… Klar, ich habe nichts zu verbergeben! Dennoch finde ich das meine Daten mir gehören und niemanden etwas angehen. Sei es meine Kennwörter, meine eigene Buchhaltung, irgendwelche Notizen oder meine eigenen kreativen Schöpfungen - selbst geschriebene Software, Bilder, selbst komponierte Musik oder sonst was eigenes. Nach dem Artikel müsste ich ja dann auch meine Passwortdatenbank entschlüsseln und jeder hätte meine TANs. Für welche ich aber haftbar bin,d.h. Banken können sich dann rausreden da der US-Zoll meine TANs kopiert hat und ich das zugelassen habe?

Von Kundendaten wo es heutzutage üblich ist Datenschutzvereinbarungen zu unterschreiben reden wir mal lieber nicht. Einzig die automatische Strafzahlung an den Kunden bei Grenzübertritt fehlt noch. Vielleicht kann das der Zoll ja dann auch gleich veranlassen? “Liebe Fa. XYZ, wir haben gerade völlig legal von Ihrem Lieferanten Daten über Sie kopiert. Er hat zwar protestiert, hat aber ohnehin keine Rechte bei uns. Wir dachten das wir Sie über diesen Umstand informieren da wir im Namen Ihres Lieferanten eine Straftat begangen haben und Sie diesen jetzt rechtlich belangen können. Für eine Auslieferung übermitteln Sie uns Bitte das Formular 21c…”

Hier bleibt der Bürger zwischen 2 Stühlen am Boden sitzen, beide Seiten putzen sich ab und zucken lächelnd mit den Schultern.

Danke Nein.

Eigentlich geht es aber wohl um was anderes - war ja schon vor Wochen in diversen Artikeln zu lesen - es sollte festgestellt werden ob etwa illegale Kopien von urheberrrechtlich geschützten Werken gespeichert sind. Na gut, das kann ich ja noch nachvollziehen, Kunstwerke oder Schätze schmuggeln ist ja auch nicht erlaubt. Nur wie soll das mit der Beweisführung von statten gehen? Kann mir jemand erklären wie der Zoll beweisen will das etwa eine MP3-Datei illegal kopiert ist? Oder eben legal da ich ja die dazugehörige CD daheim habe? Oder muss ich zu Beweiszwecken meine gesamte CD-Sammlung mitnehmen, nur mal eben für den Zoll?

Und was ist mit DRM-gesicherter, legal erworbener Musik wenn Yahoo oder MS Ihre Lizenzserver abdrehen und die Kunden dazu auffordern die Musik eigentlich illegal zu rippen? Stiften dann Yahoo & MS zur Straftat an? Gemäß DMCA ist ja die Anleitung dazu auch schon strafbar.

www.heise.de/newsticker/Bestaetigt-US-Zoll-darf-Laptops-durchsuchen–/meldung/113690

 

Bestätigt: US-Zoll darf Laptops durchsuchen

Das US-Heimatschutzministerium bestätigte nun offiziell, was bereits seit längerer Zeit von Betroffenen und Bürgerrechtsgruppen berichtet wurde: US-Bundesbeamte dürfen bei Zollkontrollen die Daten auf Notebooks und anderen elektronischen Geräten wie etwa MP3-Playern oder Mobiltelefonen und Datenträgern bis hin zu Audiokassetten oder Notizblöcken durchsuchen.

Darüber hinaus dürfen auch Kopien der darauf befindlichen Inhalte angefertigt werden. Sogar die Weitergabe an Unternehmen aus der Privatwirtschaft ist erlaubt. Als Begründung nannte das Ministerium, dass die Behörden eventuell eine Verschlüsselung nicht knacken könnten und in solch einem Fall auf die Hilfe Dritter zurückgreifen würden. Aber auch Dokumente in fremden Sprachen und “andere Gründe” würden solch eine Weitergabe rechtfertigen.
Nach der Auskunft, die das Ministerium der Washington Post gab, müssen einbehaltene Geräte und Datenträger zwar nach einer “angemessenen Frist” wieder zurückgegeben werden, allerdings gab es bisher mindestens einem Fall, in dem ein Reisender mehrere Monate warten musste, bis er sein Eigentum wieder ausgehändigt bekam.
Da nicht klar ist, inwieweit verschlüsselte Daten ein grundsätzliches Interesse bei amerikanischen Bundesbeamten wecken, sind Geschäftsleuten nur dann auf der sicheren Seite, wenn sie sensible Daten auch bei Reisen nur über VPN-Verbindungen vom heimischen Server in die USA transportieren. (pem/Telepolis)

Und wenn ich schon bei Lächerlichkeiten welche sich die US of A wieder mal erlauben bin - das tolle Einreiseformular gibt es ja jetzt online. Gut, der Sinn davon ist klar, bringt ja auch uns nichts. Bin ich Terrorist habe ich bisher erst im Flieger das Kreuzchen beim “Ja” hinter der Frage “Sind Sie Mitglied einer terroristischen Organisation?” gemacht und musste wieder heimfliegen. Jetzt darf ich gar nicht erst wegfliegen. Irgendwie also schon praktisch. Nur gilt diese “Reiseerlaubnis” jetzt für 2 oder 3 Jahre. Was wenn sich in diesem Zeitraum seit 2 Flügen etwas ändert? Egal, oder?

 

Besser noch ist aber die Frage ob man an Krankheiten/Seuchen leidet… Hier müssen wohl die meisten Personen mit “Ja” antworten. Nikotinsucht, Alkoholsucht, Herpes, Aids,… in Summe lassen sich denke ich einige “Krankheiten” finden welche beim Großteil der reisenden ein “Ja” erforderlich machen würden.

Kann man nur hoffen das der nächste Tourstart der Lieblingsband nicht in US of A stattfinden wird.

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Nachtrag: Bilder

pano 11006-11007 Vieste

Tut einer eine Reise nach Apulien so hat er - wählt man als Reisemittel das Auto - erstmal eine lange Nacht vor sich. 14 Stunden Autobahn gilt es irgendwie zu bewälten. Halbmunter oder Halbschlafend - hauptsache man hält durch und der Fahrer ist in ersterer Gruppe.

Mangels früherer Abreisemöglichkeiten wurde es Freitag nachmittag - glücklicherweise brauchten wir nur 1,5 Stunden nach Wr. Neustadt. Nach uns gab es natürlich einen Unfall und es ging gar nichts mehr. Da nimmt man die 3-fache Fahrzeit für 50km ja gerne in Kauf. Der Plan ging also insofern mal auf. Bleiben 4 Stunden zum vertrödeln auf der Strecke um nicht um 4 Uhr morgens anzukommen. Und auch das schafften wir, nach knapp 1300km Strecke, 14 Stunden Fahrzeit sowie 3 Stunden Pausenzeit kamen wir gegen 7 Uhr in Manfredino an.

Hier ist auch die Werft in welcher unser Boot zur Reperatur liegt, jedoch sperrt die Werft erst wieder Montags auf. Manfredino “Manfred’s Stadt” selbst liegt im Golf von Manfredo, einer Seichten Bucht welche sich von Vieste im Norden nach Bari im Süden zieht. Mehr dazu in einem Folgepost.

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